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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ferienhaus Machreich
Staudachstraße 14
AT-5662 Bruck am Großglockner 


Telefon: +43 664 4009014
Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Homepage: www.ferienhaus-machreich.at

Mit Bezahlung des jeweiligen, laut gültiger Preisliste, vereinbarten Betrages schließen sie mit dem Ferienhaus Machreich einen Mietvertrag ab und anerkennen somit die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsinhalt.

  1. Vertragsabschluss:
    1.1 Der Vertrag zwischen dem Ferienhaus Machreich und dem jeweiligen Mieter kommt dadurch zustande, dass Ferienhaus Machreich dem jeweiligen Mieter das Mietobjekt für die vereinbarte Mietdauer zur umfänglichen Benutzung zur Verfügung stellt und vorab seitens des entsprechenden Mieters der gesamte Mietbetrag bezahlt wurde. Sohin kommt der Mietvertrag auf bestimmte Zeit zustande und anerkennt der jeweilige Mieter mit Bezahlung des entsprechenden Mietbetrages die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsinhalt.
    1.2 Im Falle der Verwendung eines Gutscheines kommt der Vertrag insofern zustande, als dass seitens des jeweiligen Mieters der Gutschein vorab bezahlt wird und unmittelbar nach Erhalt des gegenständlichen Gutscheines durch persönliche Übergabe, oder per Post oder durch welches Medium auch immer, der Vertrag beiderseits als verbindlich geschlossen gilt und sohin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Bezahlung des Gutscheines anerkannt werden.

  2. Zahlungsbedingungen sowie Zahlungsverzug:
    2.1 Sollte es der Fall sein, dass das Ferienhaus Machreich einem jeweiligen Mieter eine Rechnung für eine seitens der Ferienhaus Machreich geleistete Vorleistung ausstellt, so gilt eine Frist zur Bezahlung im Ausmaß von 30 Tagen netto ohne Abzug als vereinbart.
    2.2 Sollte der gegenständliche, seitens des Ferienhaus Machreich in Rechnung gestellt Betrag nicht binnen 30 Tagen abzugsfrei überwiesen werden, ist das Ferienhaus Machreich ab dem 31. Tag berechtigt, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens, insbesondere Bankspesen, Verzugszinsen, in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Als Bemessungsgrundlage gilt der nach Ablauf des Zahlungsziels offene Rechnungsbetrag. Das Ferienhaus Machreich hat das Recht, sämtliche Mahn- und Inkassospesen, insbesondere diesbezüglich anfallende Anwaltskosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. Der Mieter ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen Forderungen seitens der Ferienhaus Machreich aufzurechnen. Eventuell anfallende Überweisungs- und Bankspesen sind vom Mieter selbst zu tragen.

  3. Gewährung der Benützung des Mietobjektes Ferienhaus Machreich:
    3.1 Das Ferienhaus Machreich ermöglicht es den Gästen die vorhandenen Einrichtungen mit den seitens der Ferienhaus Machreich zur Verfügung gestellten Inventar im Rahmen der Vertragsbedingungen auf eigene Gefahr zu benützen.
    3.2 Das Ferienhaus Machreich stellt den jeweiligen Gästen das Mietobjekt (Haus) mitsamt Einrichtung und div. Gegenständen für die vereinbarte Mietdauer zur Verfügung.
    3.3 Es wird keine Haftung bei Verletzungen übernommen, die durch den Gebrauch der im vorigen Punkt erwähnten Gegenstände enstehen.
    3.4 Gleiches gilt für Verletzungen und sonstige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Gastes durch andere Gäste oder sonstige dritte Personen, also nicht zum Personal der Ferienhaus Machreich zugehörige Personen.

  4. Öffnungszeiten:
    4.1 Das Ferienhaus Machreich gewährt den Mietaufenthalt während der bekanntgegebenen Öffnungszeiten.

  5. Haftung des Ferienhaus Machreich:
    5.1 Das Ferienhaus Machreich haftet nur für solche Schäden, die sie oder ihr Personal dem Gast durch rechtswidriges, insbesondere vertragswidriges und schuldhaftes Verhalten zugefügt hat.
    5.2 Das Ferienhaus Machreich haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der Anordnung des Personals, allfälliger sonstiger Benützungsregelungen oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals, durch sonstiges eigenes Verhalten des Geschädigten oder durch unabwendbare bzw. unvorhergesehene Ereignisse bzw. höherer Gewalt, insbesondere auch durch Eingriffe dritter Personen, verursacht werden. Mitverschulden führt zu entsprechender Schadenteilung nach den einschlägigen Bestimmungen des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches. Gleiches gilt sinngemäß für allfällig bei den jeweiligen Anlagen bzw. Anlagenteilen und Einrichtungen ausgehängte besondere Benützungsregeln sowie für allfällig Benützungsverbote oder Einschränkungen.

  6. Gästepflichten:
    6.1 Ausdrücklich wird seitens der Ferienhaus Machreich angemerkt, dass das Tragen von Schischuhen im Haus nicht erlaubt ist.
    6.2 Die Gäste verpflichten sich, durch deren Schuld entstandene Schäden am gesamten Objekt (innen und außen) unverzüglich der Familie Machreich mitzuteilen. Schäden, die verheimlicht wurden, bzw. nach Abreise des Gastes vom Vermieter entdeckt werden, werden rückwirkend dem Gast in Rechnung gestellt.

  7. Einbringung und Verlust von Gegenständen, Abstellen von Fahrzeugen:
    7.1 Für Verlust eingebrachter Wertgegenstände des Gastes wird seitens des Ferienhaus Machreich keine Haftung übernommen.
    7.2 Für den zugehörigen Parkplatz wird keine Haftung für Unfallschäden jedweder Art (insbesondere auch beim Ein- bzw. Aussteigen des jeweiligen Fahrzeugs) übernommen. 

  8. Stornobedingungen:
    8.1 Hier gelten die Annullationskosten (Pkt. 3.4) unseres Vermietpartners Interhome.

  9. Gerichtsstand:
    Als ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Streitigkeiten mit Ferienhaus Machreich (sowohl Aktiv-, als auch Passivprozesse) wird ausdrücklich das Bezirksgericht Zell am See vereinbart.

  10. Gültige AGB unseres Vermietpartners Interhome
    10.1 Bitte beachten Sie, dass für die komplette Zahlungsabwicklung die AGB unseres Vermietpartners Interhome ZUSÄTZLICH gültig sind! HIER NACHLESEN >>